So ist ein Handwerker-Angebot aufgebaut
Viele Kunden holen mehrere Angebote ein und vergleichen. Den Zuschlag bekommt nicht immer das billigste Angebot, sondern oft das, bei dem der Kunde versteht, wofür er zahlt. Ordnen Sie die Positionen deshalb in der Reihenfolge der Arbeit: Vorbereitung und Demontage, Montage, Material, Nebenkosten wie die Anfahrt.
Das Beispiel in der Vorlage folgt genau diesem Muster. Ein Sanitärbetrieb tauscht im Gäste-Bad Waschtisch und Stand-WC aus. Die Arbeitskosten betragen 569,00 € netto, das Material 672,00 € netto. Mit 19 % Umsatzsteuer ergibt das 1.476,79 €. Jede Zeile können Sie überschreiben, löschen oder um neue ergänzen.
Stundenlohn, Einheitspreis oder Pauschale?
| Preisart | Geeignet für | Worauf achten |
|---|---|---|
| Stundenlohn | Arbeiten mit unklarem Aufwand, zum Beispiel Fehlersuche | Geschätzte Stundenzahl nennen und Stunden nachweisen |
| Einheitspreis | Messbare Leistungen nach m², lfm oder Stück | Im Angebot erwähnen, dass nach tatsächlicher Menge abgerechnet wird |
| Pauschale | Klar abgegrenzte Teilleistungen, etwa eine Demontage | Umfang genau beschreiben – Mehraufwand tragen Sie selbst |
Mischen ist erlaubt und üblich. Im Beispiel ist die Demontage pauschal, die Montage nach Stunden kalkuliert und das Material nach Stück. Wenn Sie nach Stunden abrechnen, halten Sie die Zeiten fest – am einfachsten mit einem Stundenzettel für Handwerker, den der Kunde abzeichnet.
Lohn und Material trennen – für die Steuer Ihres Kunden
Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Haushalt von ihrer Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – bar bezahlte Beträge erkennt das Finanzamt nicht an.
Steuerlich zählt erst die Rechnung. Wer den Lohnanteil aber schon im Angebot zeigt, liefert dem Kunden ein gutes Argument: Im Beispiel entfallen 677,11 € inklusive Umsatzsteuer auf Arbeits- und Fahrtkosten. Davon kann der Kunde in der Regel bis zu 135,42 € von seiner Steuer abziehen. Schalten Sie dafür in der Vorlage die Trennung von Arbeits- und Materialkosten ein und ordnen Sie jede Zeile zu. Wie die spätere Rechnung aussieht, zeigt die Handwerkerrechnung.
Festpreis oder Kostenvoranschlag?
Ein Angebot bindet Sie: Nimmt der Kunde an, gilt Ihr Preis. Das passt, wenn Sie den Aufwand sicher einschätzen können. Wissen Sie erst nach dem Öffnen einer Wand, was dahinter liegt, ist ein Kostenvoranschlag ehrlicher. Er ist eine Schätzung; zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, müssen Sie das dem Kunden aber unverzüglich mitteilen.
Einen Mittelweg bietet ein Angebot mit einem klar benannten Vorbehalt für das, was Sie bei der Besichtigung nicht sehen können:
Anzahlung und Abschläge bei größeren Aufträgen
Für einen Auftrag von einem Tag wie im Beispiel ist eine Anzahlung meist unnötig. Bei größeren Arbeiten sieht das anders aus. Nach dem Werkvertragsrecht können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen verlangen; das gilt auch für angeliefertes oder eigens angefertigtes Material, wenn der Kunde Eigentum daran erhält oder Sie ihm Sicherheit leisten. Legen Sie die Zahlungsschritte am besten schon im Angebot fest, zum Beispiel ein Drittel nach Materiallieferung.
Bei einem Verbraucherbauvertrag, etwa einem erheblichen Umbau für einen Privatkunden, dürfen die Abschläge zusammen höchstens 90 % der Gesamtvergütung betragen. Wie Sie die einzelnen Zahlungen abrechnen, lesen Sie bei der Abschlagsrechnung.
Darf ein Angebot etwas kosten?
Besichtigung, Aufmaß und Kalkulation kosten Sie Zeit, auch wenn der Kunde am Ende einen anderen Betrieb beauftragt. Für Kostenvoranschläge regelt § 632 Abs. 3 BGB, dass sie im Zweifel nicht zu vergüten sind. Für Angebote gilt in der Praxis dasselbe: Wollen Sie dafür Geld, vereinbaren Sie das vorher ausdrücklich mit dem Kunden. Nachträglich auf einer Rechnung lässt sich eine solche Gebühr in der Regel nicht durchsetzen.
Auftrag erteilt: Annahme und Änderungen
Am Ende des Angebots steht ein Feld, in dem der Kunde mit Ort, Datum und Unterschrift den Auftrag erteilt. Die Unterschrift ist der sicherste Beleg dafür, was zu welchem Preis vereinbart wurde. Ändert sich nach der Zusage etwas am Umfang, halten Sie den Nachtrag schriftlich fest, bevor Sie loslegen – zwei Sätze per E-Mail genügen.
Nach der Fertigstellung wandeln Sie das Angebot in eine Rechnung um. Bei Arbeiten an Haus oder Wohnung eines Privatkunden denken Sie an zwei Punkte: Die Rechnung muss innerhalb von sechs Monaten kommen, und sie braucht den Hinweis, dass der Kunde sie zwei Jahre aufbewahren muss.
Häufige Fragen: Angebot für Handwerker
Darf ein Handwerker für ein Angebot Geld verlangen?
In der Regel nur, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne Absprache sind Angebote und Kostenvoranschläge in der Regel kostenlos, auch wenn der Kunde den Auftrag nicht erteilt.
Kann ich im Angebot einen Stundenlohn statt eines Festpreises angeben?
Ja. Nennen Sie Ihren Stundensatz, eine geschätzte Stundenzahl und den Hinweis, dass nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird. Lassen Sie sich die Stunden vom Kunden auf einem Stundenzettel abzeichnen, dann gibt es bei der Rechnung keine Diskussion.
Was tun, wenn bei der Arbeit mehr anfällt als angeboten?
Sprechen Sie mit dem Kunden, bevor Sie die zusätzliche Arbeit ausführen, und lassen Sie sich den Nachtrag bestätigen. Ohne Zustimmung bleibt es beim angebotenen Preis für den vereinbarten Umfang.
Muss der Kunde das Handwerker-Angebot unterschreiben?
In der Regel nicht, ein Auftrag kann auch per E-Mail erteilt werden. Die Unterschrift auf dem Angebot ist aber der einfachste Nachweis, was zu welchem Preis vereinbart wurde.
Kann der Kunde die Arbeitskosten aus dem Angebot absetzen?
Absetzen kann er nur, was in der Rechnung steht und per Überweisung bezahlt wurde. Das Angebot zeigt ihm aber vorab, mit welchem Vorteil er rechnen kann: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr.
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