Dürfen Privatleute überhaupt mahnen?
Ja. Eine Mahnung ist kein Privileg von Unternehmen, sondern schlicht die Aufforderung, eine fällige Zahlung zu leisten. Es gibt keine Formvorschrift und keine Pflicht zu Briefkopf, Steuernummer oder Rechnungsnummer. Wer privat etwas verkauft oder Geld verliehen hat, darf genauso schriftlich nachfassen wie ein Handwerksbetrieb.
Wichtig ist nur der Inhalt: Was schuldet die andere Person, wofür, wie viel und bis wann? Je klarer das im Schreiben steht, desto leichter lässt sich die Forderung später durchsetzen.
Hilfreich ist trotzdem ein gewisser Rahmen: Datum, Ihr vollständiger Name mit Anschrift, Name und Anschrift des Schuldners und Ihre Bankverbindung. Dann kann später niemand behaupten, nicht gewusst zu haben, wer was von ihm verlangt.
Typische Fälle und wann gemahnt werden kann
| Situation | Wann fällig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Privatverkauf, Zahlung nach Abholung vereinbart | zum vereinbarten Termin | Kaufvertrag oder Chatverlauf als Beleg sichern |
| Geld verliehen, fester Rückzahlungstag | am vereinbarten Tag | Bei einem Kalendertermin tritt Verzug auch ohne Mahnung ein |
| Geld verliehen ohne Termin | nicht ohne Weiteres | Für Darlehen ohne Termin gelten eigene Kündigungsregeln – vorher beraten lassen |
| Auslagen vorgestreckt (Konzertkarten, Urlaubskasse) | nach Absprache, sonst auf Aufforderung | Betrag und Anlass genau nennen |
| Einmalige Hilfe gegen Bezahlung, etwa beim Umzug | nach Abschluss der Arbeit | Vorher eine Rechnung als Privatperson schicken |
Ohne festen Termin kommt eine Privatperson in der Regel erst durch eine Mahnung in Verzug. Die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB greift gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hat.
Das Beispiel: Küche abgeholt, Geld nicht überwiesen
In der Vorlage oben ist ein häufiger Fall eingetragen: Eine gebrauchte Einbauküche wurde über ein Kleinanzeigenportal für 950 € verkauft. Der Käufer hat sie abgeholt und versprochen, den Kaufpreis zu überweisen. Zwei Wochen später ist nichts angekommen. Die Mahnung nennt Betrag und Frist; die neue Frist beträgt 10 Tage.
Als Absender ist „Privatperson“ eingestellt, deshalb fragt die Vorlage weder nach Steuernummer noch nach Umsatzsteuer. Sie bezieht sich auf eine Rechnung. Haben Sie für den Verkauf keine Rechnung geschrieben, nehmen Sie besser den Mustertext unten – er nennt den Verkauf statt einer Rechnungsnummer. Wie Sie beim nächsten Mal von Anfang an sauber dokumentieren, zeigen die Rechnung beim Privatverkauf und die Quittung für den Privatverkauf.
Mustertexte für die private Mahnung
Passen Sie Namen, Daten und Beträge an. Beide Texte funktionieren als Brief, E-Mail oder Nachricht.
Unter Freunden zählt der Ton doppelt. Ein konkretes Datum gehört trotzdem hinein – auch ein freundliches Schreiben dient später als Nachweis, dass Sie Ihr Geld eingefordert haben.
Zinsen und Kosten unter Privatleuten
Ist der Schuldner in Verzug, können auch Privatleute Verzugszinsen verlangen. Ist eine Privatperson beteiligt, beträgt der Zins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – seit 01.07.2026 also 6,52 % pro Jahr. Bei 950 € sind das rund 17 Cent pro Tag. Die 40-€-Pauschale gibt es nur gegenüber Schuldnern, die keine Verbraucher sind – von Privatleuten können Sie sie nicht verlangen.
Ersetzt werden außerdem nur tatsächliche Kosten ab Verzug, etwa das Porto für eine weitere Mahnung. Ihre eigene Zeit lässt sich in der Regel nicht abrechnen. Den genauen Zinsbetrag ermittelt der Verzugszinsen-Rechner – wählen Sie dort „Verbraucher beteiligt“.
Wenn trotz Mahnung nichts passiert
- Belege sammeln: Kaufvertrag, Chatverlauf, Abholbestätigung, Kontoauszüge, Ihre Mahnungen.
- Letzte Frist setzen: Eine letzte Mahnung kündigt konkret an, was nach Fristablauf passiert.
- Gerichtliches Mahnverfahren: Diesen Weg können auch Privatleute gehen; Ablauf und Gerichtskosten sollten Sie vorab kennen.
- Verjährung beachten: Auch private Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Entstehungsjahres. Ein Kaufpreis aus 2026 verjährt mit Ablauf des 31.12.2029.
Was Sie lassen sollten: den Schuldner öffentlich bloßstellen, etwa in sozialen Netzwerken, oder mit Folgen drohen, die Sie gar nicht umsetzen wollen. Das schwächt Ihre Position, statt sie zu stärken.
Häufige Fragen: Mahnung als Privatperson
Kann ich als Privatperson Mahngebühren verlangen?
Nur tatsächliche Kosten, die nach Eintritt des Verzugs entstehen, etwa Porto. Pauschale Gebühren für Ihren Aufwand sind in der Regel nicht durchsetzbar.
Wie mahne ich einen Freund, der mir Geld schuldet?
Freundlich, aber schriftlich: Betrag, Anlass, vereinbarter Termin und ein neues Datum. Ein Angebot zur Ratenzahlung kann helfen, Freundschaft und Geld zu retten.
Welche Verzugszinsen gelten zwischen Privatpersonen?
In der Regel 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, seit 01.07.2026 also 6,52 % pro Jahr. Die 40-€-Pauschale gilt nur gegenüber Schuldnern, die keine Verbraucher sind.
Muss eine private Mahnung per Einschreiben verschickt werden?
Nein, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Für einen späteren Streit sollten Sie aber belegen können, dass Ihr Schreiben angekommen ist.
Wann verjährt eine private Geldforderung?
Regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist. Mahnungen allein verhindern die Verjährung in der Regel nicht.
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