Rechnung für die Ferienwohnung schreiben – 7 % und 19 % richtig trennen

Übernachtung und Endreinigung laufen mit 7 %, Stellplatz und WLAN mit 19 %. Das Beispiel zeigt eine Woche an der Ostsee für eine Familie mit Hund – fertig zum Anpassen.

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Muss ich meinen Gästen eine Rechnung schreiben?

Gegenüber privaten Urlaubsgästen sind Sie nicht verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Viele Gäste wünschen sich trotzdem eine – als Zahlungsbeleg oder für die Reisekasse. Anders bei Geschäftsreisenden: Bucht ein Unternehmen für seinen Mitarbeiter, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen. Sie braucht alle Pflichtangaben, damit die Firma die Vorsteuer abziehen kann.

Wichtig ist außerdem, ob Sie umsatzsteuerpflichtig vermieten oder als Kleinunternehmer. Davon hängt ab, ob überhaupt Umsatzsteuer auf der Rechnung steht. Viele private Vermieter sind Kleinunternehmer – dazu weiter unten mehr.

Das Beispiel: eine Woche Ostsee mit Hund

Die Vorlage ist mit einer typischen Buchung gefüllt: eine Familie mit zwei Kindern und Hund, sieben Nächte zu je 95 € netto. Dazu kommen Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher, der Hund und ein Stellplatz am Haus. Alle Positionen rund um die Unterkunft laufen mit 7 %, nur der Stellplatz mit 19 %. Die Vorlage weist beide Steuersätze getrennt aus: 829 € netto zu 7 % und 42 € netto zu 19 %, zusammen 937,01 € brutto.

Als Leistungsdatum geben Sie den Zeitraum von der Anreise bis zur Abreise an. Für Gäste aus dem Ausland stellen Sie die Dokumentsprache auf Englisch um – siehe Rechnung auf Englisch.

7 % oder 19 %? Die Positionen im Überblick

Mit 7 % wird nur die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung besteuert – und was unmittelbar dazugehört. Alles andere kostet 19 %, auch wenn es im Übernachtungspreis steckt.

7 %19 %
Übernachtung, auch mit TV, Radio, Safe und StromParkplatz oder Stellplatz – auch ohne eigenen Preis
Endreinigung der WohnungWLAN, Internet, Telefon
Bettwäsche, Handtücher, BademäntelGetränke aus der Minibar
KörperpflegeartikelSauna und Wellness
Mitunterbringung von HaustierenFahrrad- und Sportgeräteverleih
WeckdienstAusflüge, Transfers, Gepäcktransport, Wäscheservice für Kleidung

Frühstück gehört nicht zur Beherbergung. Seit 2026 gilt für Speisen in der Regel 7 %, für Getränke 19 % – führen Sie das Frühstück deshalb als eigene Position und Getränke getrennt auf.

Schwierig wird es bei Pauschalpreisen, etwa wenn WLAN und Parkplatz „inklusive“ sind. Dann müssen Sie den Preis aufteilen. Nach unserem Kenntnisstand lässt die Finanzverwaltung dafür einen Sammelposten wie „Servicepauschale“ mit einem pauschalen Anteil von 15 % des Pauschalpreises zu (bis 2025: 20 %). Lassen Sie diese Aufteilung im Zweifel von Ihrem Steuerberater bestätigen.

Pflichtangaben auf der Rechnung für die Ferienwohnung

  • Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Name und Anschrift des Gastes – bei Geschäftsreisen die Firma
  • Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Bezeichnung der Unterkunft, Zahl der Nächte und Leistungszeitraum
  • Entgelt getrennt nach 7 % und 19 %, jeweils mit Steuerbetrag
  • als Kleinunternehmer statt der Steuer den Hinweis nach § 19 UStG

Für kurze Aufenthalte bis 250 € brutto genügt eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung ohne Gastnamen und Rechnungsnummer. Bei gemischten Sätzen geben Sie dann je Steuersatz den Bruttobetrag und den Satz an. Erheben Sie für die Gemeinde eine Kurtaxe oder einen Gästebeitrag, führen Sie ihn als eigene Zeile getrennt vom Mietpreis auf.

Ferienwohnung als Kleinunternehmer vermieten

Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Dann steht auf der Rechnung keine Umsatzsteuer, sondern ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Schalten Sie in der Vorlage die Kleinunternehmer-Option ein – die Steuerspalten verschwinden, und der Hinweis wird gedruckt:

Hinweis § 19 UStG
Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG – im Rechnungsbetrag ist keine Umsatzsteuer enthalten.

Ob Sie unter den Grenzen bleiben, prüfen Sie mit dem Kleinunternehmer-Check. Vermieten Sie die Wohnung nicht kurzfristig an Urlauber, sondern langfristig – als Faustregel länger als sechs Monate –, ist die Vermietung von Wohnraum steuerfrei. Dann passt diese Vorlage nicht.

Anzahlung, Storno und Barzahlung

  • Anzahlung: Verlangen Sie bei der Buchung eine Anzahlung, entsteht die Umsatzsteuer schon für den Zeitraum, in dem sie eingeht. Schreiben Sie über die Anzahlung eine Rechnung, weisen Sie darin die Steuer aus und ziehen Sie Anzahlung und Steuer in der Endrechnung wieder ab – wie bei einer Abschlagsrechnung.
  • Stornogebühr: Sagt ein Gast ab und zahlt eine Stornogebühr, ist das in der Regel nicht steuerbarer Schadensersatz. Die Abrechnung der Stornogebühr enthält dann keine Umsatzsteuer.
  • Barzahlung bei der Abreise: Vermerken Sie auf der Rechnung „Betrag in bar erhalten“ mit Datum und Unterschrift oder stellen Sie eine Quittung aus.

Häufige Fehler auf Ferienwohnungsrechnungen

  • Alles mit 7 %: Wer Parkplatz oder WLAN in den Übernachtungspreis packt, muss diesen Anteil trotzdem mit 19 % versteuern und herausrechnen.
  • Kein Leistungszeitraum: Anreise und Abreise gehören auf jede Rechnung – auch wenn der Gast bar zahlt.
  • Falscher Empfänger bei Geschäftsreisen: Bucht die Firma, gehört sie als Empfänger auf die Rechnung. Steht nur der Name des Mitarbeiters darauf, fehlt der Firma in der Regel die Grundlage für den Vorsteuerabzug.
  • Kleinunternehmer mit Steuerausweis: Wer als Kleinunternehmer versehentlich 7 % ausweist, schuldet diesen Betrag dem Finanzamt.

Häufige Fragen: Rechnung Ferienwohnung

Muss ich als Vermieter einer Ferienwohnung eine Rechnung ausstellen?

Gegenüber privaten Urlaubsgästen nicht, auch wenn viele eine wünschen. Bucht ein Unternehmen für einen Geschäftsreisenden, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung mit allen Pflichtangaben ausstellen.

Welche Mehrwertsteuer gilt für die Vermietung einer Ferienwohnung?

Für die kurzfristige Vermietung an Gäste gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen – etwa Parkplatz oder WLAN – kosten 19 %.

Wird die Endreinigung mit 7 % oder 19 % berechnet?

Mit 7 %. Die Reinigung der gemieteten Räume gehört zur Beherbergung, auch wenn Sie sie gesondert berechnen.

Muss ich auf den Parkplatz 19 % berechnen, wenn er im Preis enthalten ist?

Ja. Ein Stellplatz gehört nicht zur Beherbergung, auch wenn er nicht gesondert berechnet wird. Sie müssen den Pauschalpreis dann aufteilen.

Fällt auf eine Stornogebühr Umsatzsteuer an?

In der Regel nicht. Eine Stornogebühr gilt meist als nicht steuerbarer Schadensersatz, weil der Gast die Wohnung gar nicht nutzt.

Was schreibe ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung für die Ferienwohnung?

Statt der Umsatzsteuer einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG – im Rechnungsbetrag ist keine Umsatzsteuer enthalten.“ Die Aufteilung in 7 % und 19 % entfällt dann.

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