Quittung für die Mietkaution ausstellen

Die Kaution wurde bar übergeben oder in Raten gezahlt? Mit dieser Vorlage bestätigen Sie als Vermieter den Empfang – mit Wohnung, Betrag in Worten und Datum. Auch für die Barmiete geeignet.

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Was die Kautionsquittung enthalten sollte

Wird die Kaution bar übergeben, ist die Quittung für den Mieter der einzige Nachweis. Er braucht sie spätestens beim Auszug, wenn es um die Rückzahlung geht. Als Vermieter müssen Sie sie auf Verlangen ausstellen. Diese Angaben gehören hinein:

  • Name des Mieters als Zahlender und Ihr Name als Empfänger
  • die Wohnung mit Anschrift und Lage, etwa „2. OG links“
  • das Datum des Mietvertrags
  • der Betrag in Ziffern und in Worten
  • ob die ganze Kaution oder eine Rate gezahlt wurde
  • Ort, Datum der Übergabe und Ihre Unterschrift

Das Beispiel oben zeigt eine vollständig bar gezahlte Kaution von 2.250 € – das Dreifache einer Nettokaltmiete von 750 € (Beispielwerte). Die Vorlage schreibt den Betrag in Worten aus und lässt Platz für Ihre Unterschrift.

Tipp für Mieter: Bereiten Sie die Quittung selbst vor und bringen Sie sie zur Übergabe mit. Dann muss der Vermieter nur noch nachzählen und unterschreiben. Haben Sie keine Quittung erhalten, bitten Sie schriftlich darum, solange die Übergabe noch frisch ist. Ohne Beleg wird es beim Auszug schwer, eine bar gezahlte Kaution nachzuweisen. Für andere Barzahlungen rund um die Wohnung, etwa für übernommene Möbel, eignet sich die allgemeine Vorlage Quittung erstellen.

Höhe und Raten: was § 551 BGB vorgibt

Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen. Vorauszahlungen oder Pauschalen für Nebenkosten zählen nicht mit. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren zusammen mit den nächsten Mietzahlungen. Vereinbarungen, die den Mieter schlechter stellen, sind unwirksam.

RateFälligBetrag im Beispiel
1. Ratezu Mietbeginn750,00 €
2. Ratemit der zweiten Monatsmiete750,00 €
3. Ratemit der dritten Monatsmiete750,00 €

Für jede bar gezahlte Rate stellen Sie eine eigene Quittung aus. Ändern Sie dafür in der Vorlage nur Betrag und Zweck:

Quittung Rate
Erste von drei Raten der Mietkaution für die Wohnung Gartenstraße 12, 2. OG links, 34117 Kassel: 750,00 € (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro) in bar erhalten. Offen sind noch 1.500,00 €.
Vollständige Kaution
Ich bestätige, die Mietkaution für die Wohnung Gartenstraße 12, 2. OG links, 34117 Kassel, in Höhe von 2.250,00 € (in Worten: zweitausendzweihundertfünfzig Euro) am 01.10.2026 in bar erhalten zu haben. Ort, Datum, Unterschrift Vermieter

Barzahlung oder Überweisung?

Wird die Kaution überwiesen, belegt der Kontoauszug die Zahlung – eine Quittung ist dann nicht nötig, schadet aber nicht. Bei Barzahlung führt an der Quittung kein Weg vorbei.

Unabhängig von der Zahlungsart muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Viele Vermieter vermerken die Anlage gleich auf der Quittung:

Anlage der Kaution
Die Kaution wird getrennt von meinem Vermögen auf einem Kautionskonto angelegt. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Kaution ist keine Rechnung

Manche Vermieter suchen nach einer „Rechnung für die Kaution“. Die Kaution ist aber kein Preis für eine Leistung, sondern eine Sicherheit, die Sie am Ende zurückzahlen. Eine Rechnung passt deshalb nicht. Möchten Sie den Mieter an die Zahlung erinnern, genügt ein kurzes Schreiben mit Betrag, Fälligkeit und Bankverbindung. Bleibt die Zahlung aus, hilft eine Mahnung als Privatperson; wie viel Zinsen bei Verzug anfallen, zeigt der Verzugszinsen-Rechner.

Umsatzsteuer gehört nicht auf die Kautionsquittung. Lassen Sie das Feld „Enthaltene Umsatzsteuer“ in der Vorlage deshalb auf „keine Angabe“.

Monatsmiete bar bezahlt

Zahlt Ihr Mieter die laufende Miete bar, kann er für jede Zahlung eine Quittung verlangen. Nennen Sie den Monat und teilen Sie den Betrag in Kaltmiete und Vorauszahlung für Betriebskosten auf. Das erleichtert später die Nebenkostenabrechnung.

Quittung Barmiete
Miete für November 2026 für die Wohnung Gartenstraße 12, 2. OG links, 34117 Kassel, in Höhe von 930,00 € (Kaltmiete 750,00 €, Betriebskostenvorauszahlung 180,00 €) am 03.11.2026 in bar erhalten.

Für beide Seiten ist eine Überweisung der einfachere Weg, weil sie sich lückenlos nachweisen lässt.

Rückzahlung der Kaution und Schlüsselübergabe

Beim Auszug drehen sich die Rollen um: Zahlt der Vermieter die Kaution bar zurück, stellt der Mieter die Quittung aus. In der Vorlage trägt er dann seine eigenen Daten als Empfänger ein und den Vermieter als Zahlenden.

Rückzahlung erhalten
Ich bestätige, die Mietkaution für die Wohnung Gartenstraße 12, 2. OG links, 34117 Kassel, in Höhe von 2.250,00 € zuzüglich Zinsen von 18,40 € am 15.10.2029 in bar zurückerhalten zu haben.

Lässt die Rückzahlung lange auf sich warten, obwohl keine Forderungen mehr offen sind, setzen Sie dem Vermieter mit einer Mahnung als Privatperson eine Frist.

Auch die Übergabe der Schlüssel lässt sich quittieren – am besten mit Anzahl und Art der Schlüssel. Für den Zustand der Wohnung verwenden Sie ein eigenes Übergabeprotokoll.

Schlüsselübergabe
Folgende Schlüssel erhalten: 2 × Haus- und Wohnungstür, 1 × Briefkasten, 1 × Keller. Ort, Datum, Unterschrift

Häufige Fragen: Quittung Mietkaution

Wie hoch darf die Mietkaution höchstens sein?

Höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung. Bei 750 € Kaltmiete sind das 2.250 €.

Muss der Vermieter eine Quittung für die Kaution ausstellen?

Ja, wenn der Mieter sie verlangt. Wer Geld empfängt, muss auf Verlangen eine schriftliche Quittung erteilen. Bei Barzahlung sollten Mieter immer darauf bestehen.

Darf ich die Mietkaution in Raten zahlen?

Ja. Mieter dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Für jede bar gezahlte Rate gibt es eine eigene Quittung.

Brauche ich eine Quittung, wenn die Kaution überwiesen wurde?

In der Regel nicht, denn der Kontoauszug belegt die Zahlung. Achten Sie auf einen eindeutigen Verwendungszweck, etwa „Mietkaution Gartenstraße 12“.

Wer stellt die Quittung bei der Rückzahlung der Kaution aus?

Der Mieter, denn er erhält das Geld. Er bestätigt den Betrag einschließlich der Zinsen, die ihm zustehen.

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