Mehrwertsteuer berechnen – von netto zu brutto und zurück

Betrag eingeben, netto oder brutto wählen, fertig: Der Rechner zeigt Nettobetrag, Steuer und Bruttobetrag für 19 % und 7 %. Im Beispiel kostet ein Laptop 1.499 € brutto.

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So rechnen Sie mit dem MwSt-Rechner

Wählen Sie den Steuersatz – 19 %, 7 % oder einen eigenen Wert – und tippen Sie den Betrag in das Feld Netto oder Brutto. Das jeweils andere Feld rechnet sofort mit. Die Tabelle darunter zeigt denselben Betrag für alle Sätze, das Ergebnis kopieren Sie mit einem Klick als Text.

Im Beispiel kostet ein Laptop 1.499 € brutto. Darin stecken 239,34 € Umsatzsteuer, der Nettopreis beträgt 1.259,66 €. Genau diese Rechnung brauchen Sie, wenn Sie einen Bruttopreis kennen und den Nettobetrag für Buchhaltung, Angebot oder Kostenvergleich ermitteln möchten.

Die Formeln

AufgabeFormel19 %, Betrag 100 €7 %, Betrag 100 €
Netto → BruttoNetto × (1 + Satz ÷ 100)119,00 €107,00 €
Brutto → NettoBrutto ÷ (1 + Satz ÷ 100)84,03 €93,46 €
Steuer im BruttobetragBrutto × Satz ÷ (100 + Satz)15,97 €6,54 €
Steuer auf den NettobetragNetto × Satz ÷ 10019,00 €7,00 €

Ein häufiger Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abziehen. Aus 1.499 € würden so 1.214,19 € – der richtige Nettobetrag ist aber 1.259,66 €. Der Steuersatz bezieht sich immer auf den Nettobetrag. Deshalb teilt man den Bruttobetrag durch 1,19 und zieht nicht einfach 19 % ab.

Rechenbeispiele aus dem Alltag

BeispielSatzBruttoNettoSteuer
Handwerkerrechnung19 %2.380,00 €2.000,00 €380,00 €
Übernachtung in der Ferienwohnung7 %107,00 €100,00 €7,00 €
Restaurant: Speisen7 %64,20 €60,00 €4,20 €
Restaurant: Getränke19 %23,80 €20,00 €3,80 €

Die beiden Restaurantzeilen zeigen, warum gemischte Rechnungen die Steuer je Satz getrennt ausweisen: Auf 88,00 € Gesamtbetrag entfallen 4,20 € und 3,80 € Steuer zu unterschiedlichen Sätzen. Mit einem einheitlichen Satz käme ein falscher Betrag heraus.

19 oder 7 Prozent: Welcher Satz gilt?

Der Regelsatz beträgt 19 %. Ermäßigt mit 7 % sind nur Umsätze, die im Katalog des § 12 Abs. 2 UStG stehen. Einige Beispiele, die auf Rechnungen oft vorkommen:

  • 7 %: kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern, Speisen in Restaurant und Catering (seit 01.01.2026 dauerhaft), die Einräumung von Urheberrechten
  • 19 %: Getränke im Restaurant, Parkplatz und WLAN bei der Übernachtung, Handwerk, Reinigung, Beratung, Kfz-Reparatur

Kommen beide Sätze in einer Rechnung vor, weisen Sie Nettobetrag und Steuer je Satz getrennt aus. Wie das aussieht, zeigen die Vorlagen für die Catering-Rechnung und die Rechnung für die Ferienwohnung.

Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer – was ist was?

„Umsatzsteuer“ ist der Begriff aus dem Gesetz, „Mehrwertsteuer“ der verbreitete Alltagsbegriff; gemeint ist dasselbe. Auf Rechnungen lesen Sie meist „USt.“ oder „MwSt.“. Als Vorsteuer bezeichnet man die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen, die sich ein Unternehmen vom Finanzamt erstatten lassen kann – vorausgesetzt, die Rechnung enthält alle Pflichtangaben.

Für Privatkunden ist nur der Bruttobetrag wichtig, denn sie zahlen die Steuer endgültig. Geschäftskunden achten dagegen auf den Nettobetrag und den getrennt ausgewiesenen Steuerbetrag.

Runden: pro Position oder auf die Summe?

Der Rechner rundet kaufmännisch auf volle Cent. Auf einer Rechnung mit mehreren Positionen kann es einen Unterschied machen, wann gerundet wird. Beispiel: drei Artikel zu je 0,99 € netto. Rundet man die Steuer je Position, ergibt das 3 × 0,19 € = 0,57 €. Rechnet man die Steuer auf die Summe von 2,97 €, sind es 0,56 €.

Eine verbindliche Vorschrift für die Rundungsmethode enthält das Umsatzsteuergesetz nicht. Unsere Rechnungsvorlagen berechnen die Steuer je Steuersatz auf die Summe der Nettobeträge – so bleiben die Summen in sich stimmig.

Wenn keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung gehört

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus; netto ist hier gleich brutto. Ob die Regelung für Sie gilt, zeigt der Kleinunternehmer-Check.
  • Privatpersonen sind keine Unternehmer und berechnen keine Umsatzsteuer.
  • Steuerfreie Leistungen, etwa Nachhilfe durch Privatlehrer oder ärztliche Heilbehandlung, brauchen einen Hinweis auf die Befreiung.
  • Reverse Charge: Bei bestimmten Leistungen schuldet der Kunde die Steuer; die Rechnung nennt dann keinen Steuerbetrag, aber einen Hinweis darauf.

Vorsicht: Wer Umsatzsteuer ausweist, obwohl er sie nicht schuldet – etwa als Kleinunternehmer aus Versehen –, schuldet den ausgewiesenen Betrag trotzdem dem Finanzamt.

Textbausteine für Bruttopreise

Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügt der Gesamtbetrag mit Angabe des Steuersatzes. Darüber müssen Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag einzeln auf der Rechnung stehen; wer in Bruttopreisen denkt, kann das so formulieren:

Kleinbetragsrechnung
Gesamtbetrag 89,00 € inkl. 19 % USt.
Enthaltene Steuer
Im Gesamtbetrag von 1.499,00 € sind 19 % Umsatzsteuer in Höhe von 239,34 € enthalten (Nettobetrag 1.259,66 €).

Welche Angaben auf kleinen Rechnungen sonst noch reichen, lesen Sie bei der Kleinbetragsrechnung.

Häufige Fragen: MwSt-Rechner

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?

Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19, bei 7 % durch 1,07 – das ergibt den Nettobetrag. Die Differenz zum Bruttobetrag ist die enthaltene Steuer.

Wie viel Mehrwertsteuer steckt in 100 Euro brutto?

Bei 19 % sind es 15,97 €, der Nettobetrag liegt bei 84,03 €. Bei 7 % sind es 6,54 € Steuer und 93,46 € netto.

Warum darf ich nicht einfach 19 % vom Bruttopreis abziehen?

Weil sich der Steuersatz auf den Nettobetrag bezieht. Wer 19 % vom Brutto abzieht, zieht zu viel ab. Richtig ist Brutto × 19 ÷ 119.

Muss auf jeder Rechnung Mehrwertsteuer stehen?

Nein. Kleinunternehmer und steuerfreie Leistungen weisen keine Umsatzsteuer aus, brauchen aber einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Privatpersonen berechnen ohnehin keine Umsatzsteuer.

Gilt im Restaurant 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?

Seit 01.01.2026 gilt für Speisen im Restaurant dauerhaft 7 %. Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert.

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