Trockenbau-Leistungen eindeutig beschreiben
Im Trockenbau unterscheiden sich Angebote oft nur im Detail: Profilbreite, Zahl der Plattenlagen, Plattentyp, Dämmung und Oberflächenqualität. Ein Preis je Quadratmeter ist nur vergleichbar, wenn diese Angaben in der Position stehen. Eine vollständige Wandposition lautet zum Beispiel „Metallständerwand CW 75, beidseitig einfach beplankt mit GKB 12,5 mm, Mineralwolle 60 mm, Q2“.
Leistungen, die nur auf Teilflächen anfallen, stehen besser als Zulage: Im Beispiel kostet die imprägnierte Platte im Bad 6,50 € je m² mehr als die Standardplatte, und für die höhere Oberflächenqualität in Wohnräumen kommen 7,80 € je m² dazu. Türöffnungen und Revisionsklappen rechnen Sie nach Stück ab. Zusammen ergibt das Beispiel 6.065,00 € netto.
Q1 bis Q4: die Oberflächenqualität festlegen
| Stufe | Was gemacht wird | Geeignet für |
|---|---|---|
| Q1 | Fugen und Befestigungsmittel gefüllt | Flächen ohne optische Anforderungen, etwa unter Fliesen |
| Q2 | Standardverspachtelung mit glattem Übergang | Raufaser und andere grobe Wandbeläge |
| Q3 | Zusätzliche Spachtelung, Poren geschlossen | Feine Tapeten, matte Anstriche ohne Struktur |
| Q4 | Vollflächige Spachtelung | Glänzende Oberflächen, Streiflicht, höchste Ansprüche |
Fehlt die Angabe, gibt es später Streit darüber, ob eine Wand glatt genug ist. Schreiben Sie die Stufe in jede Position und nennen Sie die geplante Oberfläche, etwa „für Anstrich ohne Tapete“. Das hilft auch dem nächsten Gewerk, zum Beispiel dem Maler, der auf Ihren Flächen weiterarbeitet – siehe Angebot für Malerarbeiten.
Als Subunternehmer: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Erbringen Sie Bauleistungen für einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt, schuldet dieser die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Trockenbau zählt zu diesen Bauleistungen. Angebot und Rechnung enthalten dann nur Nettobeträge ohne Umsatzsteuer, und auf der Rechnung muss der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ stehen. Im Beispiel ist die Vorlage so eingestellt: Steuersatz 0 % und dieser Hinweis unter der Summe.
Ob die Regel greift, hängt vom Auftraggeber ab. Als Nachweis legen Bauunternehmen typischerweise eine Bescheinigung ihres Finanzamts vor, den Vordruck USt 1 TG. Lassen Sie sich eine Kopie geben, bevor Sie ohne Steuer abrechnen. Arbeiten Sie dagegen für einen Privatkunden oder ein Unternehmen ohne eigene Bauleistungen, berechnen Sie ganz normal 19 % Umsatzsteuer. Stellen Sie dafür in der Vorlage den Steuersatz der Positionen auf 19 % und löschen Sie den Hinweis.
Bauabzugsteuer: Freistellungsbescheinigung beilegen
Neben der Umsatzsteuer gibt es bei Bauleistungen an Unternehmer eine zweite Pflicht, die Ihren Auftraggeber trifft: Er muss 15 % des Betrags einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das entfällt, wenn Sie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen oder die Bauleistungen an diesen Auftraggeber im Jahr voraussichtlich nicht mehr als 5.000 € betragen. Das Beispiel liegt mit 6.065,00 € darüber. Ohne Bescheinigung würden Ihnen also zunächst 909,75 € fehlen.
Trockenbau für Privatkunden
Baut ein Privatkunde sein Dachgeschoss aus, sieht Ihr Angebot anders aus: Preise mit 19 % Umsatzsteuer und ein klar erkennbarer Gesamtpreis. Arbeiten im bestehenden Haushalt kann der Kunde in der Regel als Handwerkerleistung absetzen, also 20 % der Arbeitskosten bis höchstens 1.200 € im Jahr, wenn er überweist. Für die Herstellung von neuem Wohnraum im Neubau gilt das meist nicht. Kalkulieren Sie Lohn und Material getrennt, schalten Sie in der Vorlage die Aufteilung von Arbeits- und Materialkosten ein. Was später in die Rechnung an Privatkunden gehört, etwa der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht, steht bei der Handwerkerrechnung.
Aufmaß, Stundenlohnarbeiten und Nachträge
Im Trockenbau wird meist nach Aufmaß abgerechnet: Einheitspreis mal tatsächlich ausgeführter Menge. Halten Sie das im Angebot fest und messen Sie gemeinsam mit dem Auftraggeber auf.
Arbeiten, die sich nicht nach Fläche erfassen lassen, etwa Anpassungen an schiefe Bestandswände, rechnen Sie nach Stunden ab. Ist die VOB/B vereinbart, reichen Sie Stundenlohnzettel werktäglich oder wöchentlich ein; gibt der Auftraggeber sie nicht spätestens sechs Werktage nach Zugang zurück, gelten sie als anerkannt. Eine passende Vorlage ist der Stundenzettel für Handwerker. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis stehen, bieten Sie als Nachtrag schriftlich an, bevor Sie sie ausführen. Größere Aufträge rechnen Sie in Teilschritten über eine Abschlagsrechnung ab.
Was im Subunternehmer-Angebot noch geklärt sein sollte
Auf einer fremden Baustelle hängt Ihr Preis auch davon ab, was der Generalunternehmer stellt. Klären Sie diese Punkte schriftlich, bevor Sie den Auftrag annehmen:
- Baustrom, Wasser und Lagerfläche für Platten und Profile
- Transport des Materials ins Dachgeschoss: Aufzug, Kran oder von Hand
- Entsorgung von Verschnitt und Verpackung
- Gerüste oder Hebebühnen für hohe Räume
- Vorleistungen anderer Gewerke, etwa Elektro-Leerrohre vor dem Schließen der Wände
Was davon Sie selbst übernehmen, gehört als Position oder als ausdrücklicher Satz ins Angebot. Dann ist später klar, wer welche Kosten trägt.
Häufige Fragen: Angebot Trockenbau
Muss ich als Subunternehmer im Trockenbau Umsatzsteuer berechnen?
Nicht, wenn Ihr Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dann schuldet er die Steuer, und Sie schreiben netto mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Allen anderen Auftraggebern berechnen Sie 19 % – es sei denn, Sie sind selbst Kleinunternehmer.
Woran erkenne ich, dass mein Auftraggeber Bauleistungen erbringt?
Typischerweise legt er eine Bescheinigung seines Finanzamts vor, den Vordruck USt 1 TG. Fragen Sie danach, bevor Sie ohne Umsatzsteuer anbieten, und bewahren Sie eine Kopie bei Ihren Unterlagen auf.
Was bedeuten Q2 und Q3 im Trockenbau-Angebot?
Das sind Qualitätsstufen der Oberfläche. Q2 ist die Standardverspachtelung, etwa für Raufaser. Q3 ist eine zusätzliche Spachtelung für feine Tapeten oder glatte, matte Anstriche und kostet deshalb mehr.
Was passiert ohne Freistellungsbescheinigung?
Ein unternehmerischer Auftraggeber muss dann 15 % Ihres Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen, wenn die Bauleistungen an ihn im Jahr voraussichtlich mehr als 5.000 € betragen. Ausgezahlt wird Ihnen zunächst nur der Rest.
Kann ein Privatkunde Trockenbauarbeiten steuerlich absetzen?
In der Regel ja, wenn die Arbeiten im bestehenden Haushalt stattfinden: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Dafür braucht er eine Rechnung mit erkennbaren Arbeitskosten und muss per Überweisung zahlen.
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