Rechnung für einen Privatverkauf schreiben

Ob Gebrauchtwagen, Sofa oder Kamera: Auch als Privatverkäufer dürfen Sie einen Beleg ausstellen. Die Vorlage ist für einen Autoverkauf ausgefüllt – ohne Umsatzsteuer, mit Haftungsausschluss.

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Privat verkauft – darf ich eine Rechnung schreiben?

Ja. Eine Rechnungspflicht haben Sie als Privatverkäufer nicht, aber Sie dürfen einen Beleg ausstellen, wenn der Käufer einen möchte – etwa für seine Unterlagen, für die Versicherung oder als Nachweis, dass er den Gegenstand rechtmäßig erworben hat. Ob das Dokument „Rechnung“, „Kaufbeleg“ oder „Quittung“ heißt, spielt keine Rolle.

Entscheidend ist, was draufsteht: Sie handeln privat. Deshalb gibt es keine Umsatzsteuer, keine Steuernummer und keine Pflicht zu einer fortlaufenden Rechnungsnummer. Das Beispiel oben zeigt den Verkauf eines gebrauchten Golf für 8.900 € samt einem Satz Winterreifen für 250 € – zusammen 9.150 €, ohne Umsatzsteuer.

Was auf den Beleg gehört

  • Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Datum des Verkaufs bzw. der Übergabe
  • eine genaue Beschreibung: Marke, Modell, Zustand; beim Auto zusätzlich Erstzulassung, Kilometerstand und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), bei Elektronik die Seriennummer
  • der Kaufpreis und die Zahlungsart – bar oder per Überweisung
  • mitverkauftes Zubehör, im Beispiel die Winterreifen
  • der Hinweis, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Umsatzsteuer handelt
  • ein Ausschluss der Haftung für Sachmängel

Die FIN steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Tragen Sie sie in die Positionsbeschreibung ein – so ist eindeutig, welches Fahrzeug verkauft wurde. Haben Sie über eine Plattform verkauft und verschickt, nehmen Sie die Versandkosten als eigene Position auf und notieren Sie die Sendungsnummer – das hilft, falls der Käufer behauptet, nichts erhalten zu haben.

Hinweis Privatverkauf
Privatverkauf. Ich bin kein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG; der Kaufpreis enthält keine Umsatzsteuer.

Gewährleistung ausschließen – aber richtig

Ohne Vereinbarung haften Sie auch als Privatverkäufer grundsätzlich für Sachmängel. Privatleute dürfen diese Haftung aber ausschließen. Der Ausschluss hat Grenzen: Er gilt nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Vorsicht auch mit Zusagen wie „unfallfrei“: Was Sie ausdrücklich zusichern, kann Sie trotz Ausschluss binden.

Die kurze Formel „gekauft wie gesehen“ deckt nach verbreiteter Ansicht nur Mängel ab, die man bei der Besichtigung erkennen konnte. Klarer ist diese Formulierung, die die Vorlage bereits unter den Betrag setzt:

Gewährleistungsausschluss
Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Der Ausschluss gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel, für übernommene Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

Wichtig: Der Ausschluss muss vereinbart sein, bevor oder während der Kauf zustande kommt. Lassen Sie den Käufer den Beleg deshalb bei der Übergabe mitunterschreiben oder halten Sie den Ausschluss im Kaufvertrag fest. Ein Satz, den der Käufer erst Tage später auf einer Rechnung liest, hilft Ihnen in der Regel wenig.

Nennen Sie bekannte Mängel ausdrücklich, zum Beispiel „Kratzer an der Fahrertür, Klimaanlage ohne Funktion“. Was offen angegeben ist, kann Ihnen später kaum als verschwiegen vorgehalten werden.

Autoverkauf: Kaufvertrag plus Zahlungsbeleg

Beim Gebrauchtwagen empfiehlt sich ein schriftlicher Kaufvertrag, den beide unterschreiben. Darin stehen Fahrzeugdaten, bekannte Mängel und Unfallschäden, der Kaufpreis, die Übergabe von Papieren und Schlüsseln sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe – wichtig, falls nach dem Verkauf noch Strafzettel für das Auto kommen. Den Beleg aus der Vorlage geben Sie zusätzlich als Nachweis über die Zahlung.

Zahlt der Käufer bar, ergänzen Sie einen Vermerk und unterschreiben:

Barzahlung Kaufpreis
Kaufpreis in Höhe von 9.150,00 € am 24.10.2026 in bar erhalten.

Für einen reinen Zahlungsnachweis ohne Positionen eignet sich auch die Quittung für den Privatverkauf.

Steuern: Wann ein Privatverkauf steuerfrei bleibt

Umsatzsteuer: Sie fällt nicht an, solange Sie nicht nachhaltig, also unternehmerisch verkaufen. Wer regelmäßig Ware einkauft, um sie weiterzuverkaufen, gilt in der Regel als Unternehmer. Eine feste Zahl an Verkäufen, ab der das beginnt, gibt es nicht.

Einkommensteuer: Beim Verkauf beweglicher Gegenstände kann ein Gewinn nur steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt. Gegenstände des täglichen Gebrauchs – etwa Gebrauchtwagen, Kleidung, Möbel oder ein Handy – sind ausgenommen. Außerdem bleiben solche Gewinne steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt unter 1.000 € liegen.

Meldung durch Plattformen: Online-Marktplätze melden Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern, sobald diese im Jahr 30 oder mehr Verkäufe oder 2.000 € oder mehr erreichen. Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Steuern anfallen – aber Sie sollten Ihre Verkäufe belegen können. Kopien Ihrer Belege helfen dabei.

Wenn es nicht beim Verkauf bleibt

Haben Sie keinen Gegenstand verkauft, sondern eine Arbeit erledigt – etwa beim Umzug geholfen –, gelten andere Regeln, zum Beispiel eine Freigrenze von 256 € im Jahr. Mehr dazu bei der Rechnung als Privatperson.

Und wenn der Käufer die Ware schon hat, das Geld aber nicht kommt: Erinnern Sie freundlich und setzen Sie eine klare Frist. Eine passende Vorlage finden Sie bei der Mahnung als Privatperson.

Häufige Fragen: Rechnung bei Privatverkauf

Muss ich bei einem Privatverkauf eine Rechnung schreiben?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Verlangt der Käufer einen Beleg über die Zahlung, müssen Sie ihm aber eine Quittung ausstellen.

Was schreibe ich bei Kleinanzeigen auf die Rechnung?

Ihre Daten und die des Käufers, das Datum, eine genaue Beschreibung mit Zustand, den Preis, den Hinweis auf den Privatverkauf ohne Umsatzsteuer und einen Gewährleistungsausschluss.

Reicht „gekauft wie gesehen“ als Gewährleistungsausschluss?

Nach verbreiteter Ansicht deckt diese Formel nur sichtbare Mängel ab. Ein ausdrücklicher Ausschluss der Sachmängelhaftung mit den gesetzlichen Ausnahmen ist klarer.

Muss ich den Verkauf meines Autos versteuern?

In der Regel nicht. Gebrauchtwagen zählen zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs und sind von der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte ausgenommen. Umsatzsteuer fällt bei einem privaten Verkauf ebenfalls nicht an.

Ab wann gilt man bei eBay oder Kleinanzeigen als gewerblicher Verkäufer?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Sie nachhaltig verkaufen, etwa regelmäßig Ware einkaufen und weiterverkaufen. Die Meldung der Plattform ab 30 Verkäufen oder 2.000 € bedeutet für sich noch keine Steuerpflicht.

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