Erst das Aufmaß, dann das Angebot
Ein Maler-Angebot steht und fällt mit den Mengen. Messen Sie jeden Raum vor Ort: Die Wandfläche ist Raumumfang mal Raumhöhe, die Deckenfläche entspricht ungefähr der Grundfläche. Schreiben Sie ins Angebot, wie Sie mit Fenstern und Türen umgehen – zum Beispiel, dass Öffnungen erst ab einer bestimmten Größe abgezogen werden. Dann gibt es bei der Abrechnung keine Diskussion.
Ein Rechenbeispiel: Ein Zimmer mit 4,20 × 3,60 m Grundfläche und 2,50 m Höhe hat einen Umfang von 15,60 m und damit 39,00 m² Wandfläche sowie 15,12 m² Decke. Das Beispiel in der Vorlage fasst drei Zimmer, Küche und Flur zusammen: 186 m² Wände und 68 m² Decken, dazu Vorarbeiten, drei Heizkörper und eine Materialpauschale. Zusammen ergibt das 2.804,80 € netto und 3.337,71 € inklusive Umsatzsteuer.
Diese Positionen gehören in ein Maler-Angebot
| Bereich | Typische Positionen | Einheit |
|---|---|---|
| Schutz | Abdecken, Abkleben, Möbel rücken | Pauschal oder Std. |
| Untergrund | Spachteln, Schleifen, Grundieren, alte Tapete entfernen | m² oder Std. |
| Anstrich | Wände und Decken mit Farbe und Zahl der Anstriche | m² |
| Lackierarbeiten | Heizkörper, Türen, Zargen, Fensterbänke | Stk. oder lfm |
| Material | Farbe, Lack, Spachtel, Abdeckmaterial | Pauschal oder nach Verbrauch |
| Nebenkosten | Anfahrt, Entsorgung alter Tapeten | Pauschal |
Der häufigste Fehler ist eine einzige Zeile „Malerarbeiten Wohnung pauschal“. Der Kunde kann dann nicht vergleichen, und Sie können später kaum begründen, warum ein stark beschädigter Untergrund extra kostet. Nennen Sie auch Farbton und Produktqualität, wenn sie den Preis beeinflussen: Ein farbiger Anstrich oder eine besonders strapazierfähige Farbe kostet mehr als Standardweiß.
Arbeiten, von denen Sie noch nicht wissen, ob sie anfallen, etwa das Entfernen alter Tapeten in einem Raum, rechnen Sie nicht in die Summe ein. Nennen Sie sie mit Einheitspreis im Text unter der Summe als Bedarfsposition. Dann weiß der Kunde, was sie kosten würden, und vergleicht trotzdem fair.
Einheitspreis oder Pauschalpreis?
Im Beispiel stehen Einheitspreise: 6,80 € je Quadratmeter Wand und 7,50 € je Quadratmeter Decke, jeweils netto für zwei Anstriche ohne Material. Abgerechnet wird später die tatsächlich gestrichene Fläche. Ergibt das Aufmaß nach der Arbeit 190 statt 186 m², zahlt der Kunde 190 m² – und umgekehrt.
Bei einem Pauschalpreis zahlt der Kunde den vereinbarten Betrag, egal wie viel Fläche es am Ende war. Das Mengenrisiko tragen dann Sie. Pauschalen eignen sich für kleine, gut überschaubare Aufträge wie „ein Treppenhaus streichen“. Machen Sie in jedem Fall deutlich, welche Variante gilt:
Was Sie vor der Zusage klären sollten
- Zustand des Untergrunds: Nikotin, Wasserflecken oder Schimmel brauchen Sperrgrund oder eine Sanierung. Prüfen Sie das bei der Besichtigung und nehmen Sie es als eigene Position auf.
- Bewohnt oder leer: In einer bewohnten Wohnung dauert alles länger. Klären Sie, wer Möbel rückt und Lampen abnimmt.
- Farben: Lassen Sie sich Farbtöne vor Beginn schriftlich bestätigen.
- Termin und Dauer: Nennen Sie einen realistischen Zeitraum, damit der Kunde planen kann.
Arbeitskosten getrennt – ein Plus für Privatkunden
Malerarbeiten in Haus oder Wohnung des Kunden zählen in der Regel zu den Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten von ihrer Steuer abziehen, bis zu 1.200 € im Jahr, wenn sie eine Rechnung haben und überweisen. Deshalb steht das Material im Beispiel in einer eigenen Zeile, und die Vorlage weist Lohn und Material getrennt aus: 2.409,80 € netto Arbeitskosten, mit Umsatzsteuer 2.867,66 €. Davon kann der Kunde in der Regel bis zu 573,53 € steuerlich geltend machen. Wie die spätere Rechnung aussieht, zeigt die Handwerkerrechnung.
Angebot oder Kostenvoranschlag?
Viele Kunden fragen nach einem „Kostenvoranschlag für Malerarbeiten“ und meinen ein Angebot. Der Unterschied ist wichtig: Ihr Angebot bindet Sie an die genannten Preise. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine Schätzung; wird er wesentlich überschritten, kann der Kunde kündigen. Können Sie nach Aufmaß und Besichtigung sicher kalkulieren, ist das Angebot mit Einheitspreisen die klarere Lösung.
Streichen Sie für ein Bauunternehmen, etwa als Subunternehmer im Gewerbebau, kann die Umsatzsteuer auf Ihren Auftraggeber übergehen. Wie Sie das im Angebot formulieren, zeigt das Angebot für Trockenbau.
Nach der Arbeit: Endaufmaß, Abnahme, Rechnung
Rechnen Sie nach Einheitspreisen ab, messen Sie nach Abschluss gemeinsam mit dem Kunden nach und lassen Sie sich die Abnahme bestätigen. Kleine Nacharbeiten erledigen Sie am besten gleich bei diesem Termin. Danach wandeln Sie das Angebot in eine Rechnung um und passen nur die Mengen an das Endaufmaß an. Für Privatkunden braucht die Rechnung über Malerarbeiten an Haus oder Wohnung den Hinweis, dass der Kunde sie zwei Jahre aufbewahren muss. Bei größeren Aufträgen, etwa einem ganzen Haus, können Sie nach jedem fertigen Geschoss einen Abschlag für die bereits erbrachte Leistung verlangen.
Häufige Fragen: Angebot Malerarbeiten
Wie berechne ich die Wandfläche für ein Maler-Angebot?
Raumumfang mal Raumhöhe ergibt die Wandfläche. Ein Raum mit 4,20 × 3,60 m und 2,50 m Höhe hat 39 m² Wand. Legen Sie im Angebot fest, ab welcher Größe Fenster und Türen abgezogen werden.
Ist das Material im Quadratmeterpreis enthalten?
Das entscheiden Sie – Hauptsache, es steht im Angebot. Im Beispiel sind die Quadratmeterpreise reine Arbeitspreise, das Material steht in einer eigenen Zeile. Das hilft dem Kunden auch bei der Steuererklärung.
Darf der Maler mehr berechnen als im Angebot steht?
Bei Einheitspreisen ja, wenn tatsächlich mehr Fläche gestrichen wurde. Bei einem Pauschalpreis nur, wenn sich der Leistungsumfang geändert hat. Zusätzliche Arbeiten sollten immer vorher abgesprochen werden.
Der Kunde möchte einen Kostenvoranschlag für Malerarbeiten – was schicke ich?
Meist ist ein Angebot gemeint: feste Einheitspreise nach Aufmaß, an die Sie gebunden sind. Wollen Sie sich nicht festlegen, schreiben Sie ausdrücklich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Zeichnet sich dann eine wesentliche Überschreitung ab, müssen Sie den Kunden unverzüglich informieren, und er kann kündigen.
Was kostet Wände streichen pro Quadratmeter?
Das hängt von Region, Untergrund, Farbe und Zugänglichkeit ab. Das Beispiel rechnet mit 6,80 € netto je Quadratmeter für zwei Anstriche ohne Material. Kalkulieren Sie mit Ihrem eigenen Stundensatz und Ihrer tatsächlichen Leistung pro Stunde.
Muss ich die Farbtöne im Maler-Angebot angeben?
Nicht zwingend, aber es verhindert Ärger. Schreiben Sie zumindest „weiß“ oder „Farbton nach Wahl des Kunden“ und vermerken Sie, ob farbige Anstriche einen Aufpreis kosten.
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